Reisekostenabrechnung: Berufliche Reisen richtig abrechnen
Arbeitnehmer, die im Auftrag ihres Unternehmens reisen, sollten alle Belege für die anfallenden Kosten gut aufbewahren. Diese Nachweise sind nötig, um die Kosten für eine solche berufliche Reise beim Arbeitgeber oder dem Finanzamt richtig abrechnen zu können. Abrechnung vorher vereinbaren Bevor der Arbeitnehmer die Reise beginnt, sollte er sich bei seinem Arbeitgeber informieren, ob er die Kosten übernimmt und in welcher Form die Abrechnung erfolgen soll. Oft gibt es genaue Richtlinien dafür und sogar einheitliche Formulare. Zu den Reisekosten zählen die Fahrtkosten, die Übernachtungskosten, der Mehraufwand für die Verpflegung sowie sonstige Kosten. Eine Erstattung von Reisekosten durch den Arbeitgeber ist steuerfrei, eine Pflicht gibt es allerdings nicht. Wird kein Geld erstattet, dann können die Kosten als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Es gibt also Vieles zu beachten und man benötigt zahlreiche Informationen um Reisekosten richtig abzurechnen. Fahrtkosten und Übernachtungskosten Fahrtkosten können beispielsweise durch Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln entstehen. Diese werden in vollem Maße erstattet. Wird für die Fahrt der eigene PKW genutzt, wird häufig auf der...
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